Aussteller-AGB SAMT CON 2026

Teilnahmebedingungen für Aussteller und Händler der SAMT CON 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Generelle Informationen

1.1 Veranstalter

1.2 Titel der Veranstaltung

1.3 Veranstaltungsort

1.4 Ansprechpartner

1.5 Veranstaltungszeit

1.6 Gerichtsstand

1.7 Ansprüche

1.8 Teilnichtigkeitsklausel

2. Waren- und Verkaufsinformationen

2.1 Rechtslage

2.2 Waffen

2.3 Fälschungen

2.4 Lebensmittel

2.5 Jugendschutz

2.6 Verkaufsverbot

2.7 Tattoo-Stände

3. Anmeldung

3.1 Wer darf ausstellen?

3.2 Die Anmeldung

3.3 Ausstellerausweise

3.4 Veranstaltungsbroschüren

3.5 Versicherung

3.6 Nichterfüllung

3.7 Rücktritt

4. Stand

4.1 Standinformationen

4.2 Ausstattung

4.3 Stromanschlüsse

4.4 Internet

5. Miete und Zusatzkosten

5.1 Standmiete

5.2 Zahlung

5.3 Kosten während der Veranstaltung

6. Parken

7. Postdienste

8. Einsatz elektronischer Medien

8.1 Anmeldung

8.2 GEMA

8.3 Lautstärke

8.4 Sicherheit

8.5 Haftung

9. Promotion-Aktionen und Werbung

9.1 Werben auf der SAMT CON

9.2 Aktionen auf der SAMT CON

10. Verhalten/Sicherheit

10.1 Hausrecht

10.2 Allgemeine Hinweise

10.3 Sicherheit vor Ort

11. Reinigung und Müllentsorgung

11.1 Reinigung der Gänge

11.2 Reinigung der Stände

1. Generelle Informationen
1.1 Veranstalter

CultureFusion UG

c./o. Martin Massallek

Eiserfelderstraße 336

57080 Siegen

Mail: martin.massallek@jumaev.de

1.2 Titel der Veranstaltung

SAMT CON

1.3 Veranstaltungsort

Siegerlandhalle

Koblenzer Straße 151

57072 Siegen

1.4 Ansprechpartner

Für Aussteller/Händler ist in erster Linie der entsprechende Organisator Ansprechpartner oder eine von diesem zugewiesene Person. Dies gilt auch während der Veranstaltung.

1.5 Veranstaltungszeit

a) Allgemeine Veranstaltungszeiten:

Die SAMT CON findet von Samstag, den 02. Mai bis Sonntag, den 03. Mai 2026 statt.

b) Öffnungszeiten für Besucher:

Samstag: 10:00 Uhr – 20:00 Uhr

Sonntag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

c) Zeiten für Standaufbau:

Freitag: 16:00 Uhr – 20:00 Uhr

Samstag: 7:00 Uhr – 9:30 Uhr

d) Zeiten für Standabbau:

Sonntag: 18:00 Uhr – 22:00 Uhr

1.6 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern/Händlern und dem Veranstalter ist Siegen, und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden.

1.7 Ansprüche der Aussteller/Händler

a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenreden bedürfen der Schriftform, sowie der expliziten Genehmigung des Veranstalters, um Gültigkeit zu erlangen.

b) Alle etwaigen Ansprüche sind spätestens 10 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich beim Veranstalter anzumelden und verjähren, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht worden sind.

c) Ersatzansprüche wegen Verschlechterung oder Minderung der Mietsache verjähren innerhalb von 12 Monaten beginnend am letzten Tag der Veranstaltung.

d) Der Veranstalter und der Aussteller/Händler halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein.

1.8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung.

2. Waren- und Verkaufsbedingungen
2.1 Rechtslage

a) Auf der SAMT CON sollten vorrangig Artikel ausgestellt und verkauft werden, die Manga, Anime und Japan betreffen. Der Aussteller/Händler hat sich dabei selbst um die Einhaltung geltenden Rechts zu kümmern, insbesondere des Jugendschutzgesetzes.

b) Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Für diese ausgeschlossenen Werke darf auch nicht geworben werden.

c) Dem Veranstalter ist es freigestellt, Ausstellern/Händlern den Verkauf von Waren auch ohne Nennung von Gründen zu verwehren.

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KI-generierte Inhalte sind verboten! Der Verkauf von Waren, die ausschließlich oder teilweise durch Zuhilfenahme generativer künstlicher Intelligenzen erstellt worden sind, ist untersagt.
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Wir bitten euch eine Kopie eurer Steuernummer, sowie nötige Unterlagen bzgl. Lizenzen vor Ort zu haben! Zudem weisen wir euch hiermit auf das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hin, welches am 13.12.2024 in Kraft getreten ist.
2.2 Waffen

Der Verkauf echter Waffen oder scharfer Waffen-Replika ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist hingegen der Verkauf von stumpfen Deko-Waffen. Bei diesen muss der Standbetreiber sicherstellen, dass diese nicht an Besucher unter 18 Jahren ausgegeben werden.

Grundsätzlich muss der Standbetreiber zudem sicherzustellen, dass seine angebotenen Produkte nicht gegen das deutsche Waffenschutzgesetz verstoßen. Bei Verstößen droht ein Ausschluss von der Veranstaltung.

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Liste verbotener Waffen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
2.3 Fälschungen und Nicht-Lizenzierte Waren

a) Der Verkauf von Fälschungen, Plagiaten und nicht lizenzierter Waren ist untersagt. Es dürfen ausschließlich nur Waren angeboten werden, die einen eindeutigen Copyright Vermerk des Urhebers besitzen.

b) Bei Verdacht auf unlizenzierte Waren ist der Aussteller/Händler dazu verpflichtet, diese Produkte auf Anweisung des Veranstalters aus dem Verkauf zu nehmen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, den Stand zu schließen.

2.4 Verkauf von selbst- oder industriell hergestellten Lebensmittelwaren

a) Die Ausstellung und der Verkauf von selbst hergestellten oder in Auftrag gegebenen Lebensmitteln und Getränken sind untersagt. Ausnahmen sind nach schriftlicher Absprache möglich.

b) Erlaubt ist die Ausgabe von kostenloser Probeware, wobei auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden muss.

c) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch die Abgabe von Probewaren entstehen.

d) Nach Paragraf 11 Abs.2 LFGB müssen Produkte mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum besonders gekennzeichnet sein oder dürfen nicht verkauft werden.

2.5 Jugendschutz & 18+ Bereich
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Viele Besucher sind minderjährig - besondere Vorsicht bei nicht jugendfreien Inhalten!

a) Es ist zu beachten, dass viele der Veranstaltungsbesucher minderjährig sind, daher dürfen nicht jugendfreie, Gewalt verherrlichende und pornografische Waren ausschließlich in der 18+ Area ausgestellt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend, ebenso wie eine ungeöffnete oder für Minderjährige unzugängliche Aufbewahrung. Nicht jugendfreie Waren dürfen auch auf Nachfrage und gegen Alterskontrolle im öffentlichen Bereich nicht herausgegeben werden.

b) Ebenfalls unter ausschließlich im Bereich der 18+ Stände erlaubte Waren fallen Aktmotive sowie Figuren, die zwar an den verfänglichsten Regionen bekleidet sind (z.B. Dessous), aber provokative und/oder sexuell anregende Handlungen vornehmen. Gleiches gilt für Ahegao-Produkte sowie Figuren, Mangas/Doujinshis, Artbooks und Animes aus dem Genre Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore und teilweise Ecchi.

c) Im öffentlichen Bereich sind Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs weiterhin erlaubt, wenn diese keinem erotischen und/oder gewalttätigen Genre (z.B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) angehören, jedoch im geringen Maße erotische und gewalttätige Szenen beinhalten.

d) Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs aus erotischen und/oder gewalttätigen Genres (z.B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) sind ausschließlich im Ausstellbereich der Lizenzinhaber/Verlagshäuser weiterhin erlaubt, wenn diese vollständig versiegelt sind und für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend. Der Verkauf solcher Artikel darf nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises an volljährige Besucher stattfinden. Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

e) Der Verkauf von in den §§ 184a und 184b StGB bezeichneten Schriften wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht.

2.6 Verkaufsverbot weiterer Waren

a) Der Verkauf von Lucky Bags, Wundertüten und ähnlichen Konzepten ist im Bereich der Aussteller-Stände unter der Bedingung erlaubt, dass der Aussteller bis zum 31. März 2026 zur Prüfung sowohl eine Übersichtsliste, was potentiell in den angebotenen Lucky Bags enthalten sein kann, als auch die Nachweise über das Vorliegen der entsprechenden Lizenzen an aussteller@samt-con.de sendet. Erst die nachfolgende schriftliche Bestätigung durch das SAMT CON Team berechtigt zum Verkauf von Lucky Bags o.ä. vor Ort. Das nachträgliche Einreichen von Unterlagen oder eine Prüfung vor Ort ist nicht möglich.

b) Zusätzlich zu den in Punkt 2.2 bis 2.5 genannten Waren und Erzeugnissen ist jeglicher Verkauf von Waren außerhalb der gemieteten Standflächen und Räumlichkeiten verboten.

c) Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.

2.7 Regeln für Tattoo-Stände

a) Im Rahmen unserer 18+ Area nehmen wir im begrenzten Maße Tattoo-Künstler mit entsprechenden Ständen an. In den regulären Bereichen der SAMT CON sind Tattoo-Stände nicht erlaubt.

b) Bei der Bewerbung muss für jeden Tattoo-Künstler, der am Stand Tätowierungen durchführen soll, jeweils ein aussagekräftiges Portfolio verlinkt werden.

c) Vor Ort dürfen ausschließlich selbst designte Motive tättowiert werden. Kopien von bestehenden bzw. lizenzrechtlich geschützten Motiven sind nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn seitens eines Kunden explizit ein durch unsere Regeln ausgeschlossenes Motiv verlangt wird.

Um die Einhaltung sicherzustellen, muss vorab bis zum 1. März eine Übersicht zu den vor Ort angebotenen Motiven an aussteller@samt-con.de gesendet werden. Nachträgliche Ergänzungen sind in Absprache mit dem Veranstalter auch nach dieser Frist noch möglich.

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Sollte vor Ort festgestellt werden, dass gegen die o. g. Regeln verstoßen wird, wird der entsprechende Stand von diesem und zukünftigen Events des Veranstalters ausgeschlossen.
3. Anmeldung
3.1 Wer darf auf der SAMT CON ausstellen/verkaufen?

a) Firmen und Vereine mit Bezug zur japanischen Popularkultur (z.B. Deutsche und ausländische Print-Medien, Funk & TV Medien, Manga- und Anime-Verlage, -Händler, -Vertriebe, und -Künstler sowie japanische Modemarken) können auf der SAMT CON ausstellen.

b) Aussteller/Händler, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen oder verkaufen.

c) Private Fan-Clubs, Verleger von Fanzines und eingetragene Vereine können in einem gesonderten Bereich ausstellen. Hierbei dürfen nur Waren aus eigener Produktion verkauft werden.

d) Aussteller müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Ein Gewerbeschein ist für die Teilnahme als Aussteller Pflicht. Für Fanstände gelten gesonderte Regeln.

3.2 Die Anmeldung

a) Jeder Aussteller/Händler muss sich eigenständig mit einem Stand und seinem Angebot bewerben. Eine gemeinsame Bewerbung ist nicht zulässig.

b) Du bist Händler, wenn du dein Sortiment primär aus Deutschland oder anderen Ländern importierst. Du bist Künstler, wenn du deine Werke selbst herstellst und verkaufst.

c) Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Übermitteln bestätigt der Aussteller/Händler die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

d) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3 Ausstellerausweise/Händlerausweise

a) Der Veranstalter stellt Aussteller- bzw. Händlerausweise zur Verfügung, deren Anzahl von der Standgröße abhängig ist. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

b) Bei Missbrauch oder Weitergabe werden alle Ausweise in Rechnung gestellt. Missbräuchlich benutzte Ausweise werden ersatzlos eingezogen.

c) Der Verlust eines Ausweises ist umgehend zu melden. Der Aussteller/Händler haftet für alle durch verspätete Verlustmitteilung entstandenen Schäden.

3.4 Veranstaltungsbroschüre/Conheft

a) Jeder Aussteller/Händler wird in dem Conheft sowie auf die Homepage https://samt-con.de/Programm/Aussteller aufgenommen. Die Aufnahme ist obligatorisch und erfolgt kostenlos.

b) Der Eintrag wird aus den Informationen des Anmeldeformulars übernommen. Sollte der Eintrag nicht brauchbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen eigenen Eintrag zu verfassen.

c) Standnummern werden erst kurz vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben, um letzte Änderungen zu vermeiden.

3.5 Versicherung

a) Die Versicherung der Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller/Händler.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für private Gegenstände der Aussteller/Händler.

c) Der Aussteller/Händler haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand erleiden. Dies schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen ein.

3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen

Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen, kann der Veranstalter den betreffenden Aussteller/Händler von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen der CultureFusion UG.

3.7 Rücktritt und Nicht-Teilnahme

Nach Empfang der Zulassung ist ein Rücktritt von der Anmeldung möglich:

a) Mehr als 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenloser Rücktritt

b) 60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Standmiete

c) Weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Standmiete

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Bei unbesetztem Stand ohne vorherige Abmeldung erfolgt Ausschluss von zukünftigen Events!
4. Stand
4.1 Standinformationen

a) Tischmaße:

1,30m x 0,70 m für den oberen Bereich

1,20 m x 0,70 m im unteren Bereich

b) Standgröße für Händler: mind. 2,00 m Länge bis max. 10,00 m, Tiefe von 3,00 m

c) Aussteller und Händler sind verpflichtet, während der Öffnungszeiten ihren Stand pausenlos zu belegen.

d) Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Veranstaltungslaufzeiten ist nur mit Absprache gestattet.

e) Sollte ein Stand nach der vorgegebenen Abbauzeit nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten des Ausstellers/Händlers zu räumen.

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Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 9:30 Uhr nicht belegt sind, können anderweitig vergeben werden!
4.2 Ausstattung der Stände

a) Die Stände werden vom Veranstalter mit der gebuchten Ausstattung gestellt.

b) Verwendete Stoffe und Materialien zur Dekoration müssen flammenfest imprägniert sein (B1).

c) Der Raum einer Standfläche kann auch als Freifläche gemietet und selbst eingerichtet werden.

d) Die gemieteten Standflächen sind leer und besenrein zurückzugeben.

e) Die Standeinrichtung ist in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung erfolgt auf Kosten des Ausstellers/Händlers.

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Standflächen-Veränderung während der Veranstaltung führt zu 500€ Strafgebühr!
4.3 Stromanschlüsse

a) Zusätzliche Stromversorgung muss bei der Buchung unter den Zusatzleistungen ausgewählt werden. Nachträgliche Änderungswünsche können nicht garantiert werden.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige Ausfälle der Stromversorgung.

c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse.

d) Der Veranstalter stellt keine Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen zur Verfügung.

4.4 Internet

a) Wird ein WLAN-Zugang benötigt, kann dies bei der Standbuchung oder nachträglich bis maximal 31. März 2026 im Aussteller-Portal kostenpflichtig gebucht werden. Der Kauf von WLAN-Zugängen ist auch vor Ort an den Aussteller-Informationen noch möglich (solange der Vorrat reicht).

b) Jegliche Haftung des Veranstalters für die technische Umsetzung eines Netzwerks, der Übertragungsqualität sowie Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit des vom Betreiber des Veranstaltungsortes verwalteten Internetanschlusses, ist ausgeschlossen.

5. Miete und Zusatzkosten
5.1 Standmieten

a) Die Preise für die Standmiete sind im Onlineformular gelistet. Die Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen.

b) Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die Standmieten zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn unvorhergesehene Ereignisse dies erfordern. Diese Erhöhung darf höchstens 10% betragen und muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gemeldet werden.

c) Sonderkonditionen sind auf der Zulassungsbestätigung/Rechnung zu vermerken und erhalten Gültigkeit, wenn kein schriftlicher Widerspruch innerhalb einer Woche erfolgt.

5.2 Zahlungen

a) Die Überweisung muss innerhalb der auf der Zulassungsbestätigung angegebenen Frist ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.

b) Der Aussteller/Händler verliert den Anspruch auf Teilnahme, wenn die Miete nicht fristgerecht eingegangen ist.

c) Bei Überweisungen mit unvollständigen Angaben oder Abzügen wird eine Bearbeitungsgebühr über 10 Euro brutto erhoben.

d) Der Veranstalter behält sich vor, Gebühren von max. 10 Euro brutto für jedes ausgestellte Mahnungsschreiben zu berechnen.

5.3 Kosten während der Veranstaltung

a) Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese direkt auf der Veranstaltung oder innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsende zu entrichten.

b) Bei Eintritt von Zahlungsverzügen nach der Veranstaltung sind Verzugszinsen von 3,0% zu zahlen.

6. Parken

Der Veranstalter stellt gesonderte Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

a) Die zur Verfügung stehenden Parkflächen befinden sich voraussichtlich hinter der Siegerlandhalle. Die Parkflächen werden nach Ermessen des Veranstalters verteilt.

b) Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Ausstellerparkplätzen erlaubt. Falschparken wird mit Strafgebühren von 100€ geahndet und betroffene Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

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Falschparker: 100€ Strafe + kostenpflichtiges Abschleppen!
7. Postdienste

Der Veranstalter nimmt keinerlei Sendungen wie z.B. Pakete, Lieferungen oder sonstige Gegenstände entgegen.

8. Einsatz elektronischer Medien
8.1 Anmeldung

Der Einsatz von elektronischen Medien jeglicher Art (z.B. Laptop, Beamer, Audio- oder TV-Anlagen) ist nur vorbehaltlich der Einhaltung der Technischen Richtlinien der Siegerlandhalle gestattet.

8.2 GEMA

Jeder Aussteller/Händler ist verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen.

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Kontaktadresse GEMA: GEMA Abraham-Lincoln-Straße 20, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611/7905-0, E-Mail: bd-wi@gema.de, www.gema.de
8.3 Lautstärke

Durch Vorführungen darf die Veranstaltungstätigkeit auf den umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt werden. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen Abmahnungen bis hin zur Sperrung des Stromes aussprechen.

8.4 Sicherheit

Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen. Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden.

8.5 Haftung

Für Schäden, die durch vom Standbetreiber eingesetzte elektrische Medien entstehen, haftet der Standbetreiber.

9. Promotion-Aktionen und Werbung
9.1 Werben auf der SAMT CON

a) Das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen, Eingängen, Treppenhäuser usw. ist untersagt. Es sollte ein geeigneter Ständer benutzt werden.

b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemittel jeglicher Art zu zeigen, verteilen oder anzubringen, sofern dies nicht vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart wurde.

c) Das Aufstellen von Werbe- und Verkaufswagen auf dem Veranstaltungsgelände ist nur gegen Gebühr und nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

d) Sollten die Umstände eine Beseitigung von nicht abgesprochenen Werbemitteln nötig machen, wird der Verursacher an die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe herangezogen.

9.2 Aktionen auf der SAMT CON

Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen, Diskussionsveranstaltungen, Verlosungen usw. auf dem Hallengelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

10. Verhalten auf der SAMT CON/Sicherheit
10.1 Hausrecht

Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die während der Veranstaltung in den Eingangsbereichen ausgehängte Hausordnung der Siegerlandhalle.

10.2 Allgemeine Hinweise

a) Jeder Aussteller/Händler ist für das Gelingen der SAMT CON mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher oder andere Aussteller/Händler stören, behindern oder gefährden, sind zu unterlassen.

b) Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstellers/Händlers dabei mitzuwirken, dass Diebstähle verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden.

c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zwecken erlaubt.

d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke etc. sind umgehend dem Veranstalter zu melden.

e) Dem Aussteller/Händler ist der Aufenthalt an seinem Stand während der Nacht nicht gestattet. Die allgemeine Bewachung des SAMT CON Geländes übernimmt der Veranstalter.

f) In einer Notfallsituation sind die Aussteller/Händler verpflichtet, den Weisungen des Sicherheitspersonals und den Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten.

g) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss führen. In diesem Fall erhält der Aussteller/Händler die Standmiete nicht zurückerstattet.

10.3 Sicherheit vor Ort

Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der Veranstaltung geschieht in Zusammenarbeit mit der Siegerlandhalle.

11. Reinigung und Müllentsorgung
11.1 Reinigung der Gänge

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge.

11.2 Reinigung der Stände

a) Die Standaufbauten werden in einem dokumentierten Zustand übergeben. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller/Händler.

b) Den Ausstellern und Händlern werden zur Entsorgung des Altpapiers und Gemischtmülls Kosten berechnet. Die Kosten sind nicht in der normalen Standmiete enthalten.

c) Am Stand anfallender Restmüll kann in die von der Siegerlandhalle gestellten Container entsorgt werden. Die Abrechnung erfolgt durch die CultureFusion UG.

d) Kartons sind Platz sparend zu zerkleinern oder zusammenzufalten.

Stand: September 2025

CultureFusion UG - ExhibitorAGB SAMT CON 2025

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SAMT CON 2026

02.–03. Mai 2026

Siegerlandhalle Siegen

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Deutsch
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